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Nutzungsausfallentschädigung des Hauskäufers?

28.03.2014


Eine noch herzustellende Altbauwohnung mit 136 qm wird statt im August 2009 erst Ende September 2011 fertiggestellt. Der Bauträger ist nur bereit die Miete für die bisherige, nur 72 qm große Wohnung des Käufers zu bezahlen,nicht jedoch die Differnz zur Vergleichsmiete einer 136 qm großen Wohnung, welche der Käufer einklagt.

Zu Recht?

Ja!

Bei einem längeren Verzug des Bauträgers mit der Übergabe der von ihm noch herzustellenden Wohnung kann der Erwerber "dann eine Entschädigung für die entgangene Nutzung verlangen, wenn ihm in dieser Zeit anderweitiger, in etwa gleichwertiger Wohnraum nicht zur Verfügung steht" (so BGH, Urteil vom 20.02.2014, VII ZR 172/13).

Bei einer Wohnung, die nur halb so groß ist, wie die gekaufte Wohnung, ist das der Fall.

 

 

 

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