Aktuelles

Verwertung Mietkaution

20.08.2014


Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.

Der Vermieter, der sich egen z.B. einer Mietminderung die Mietkaution auszahlen lässt, ist verpflichtet auf Verlangen des Mietes, die Kaution wieder aufzufüllen und insolvenzfest anzulegen.

BGH, Urteil vom 7.5.2014, VIII ZR 234/13

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