Aktuelles

Schlusszahlungshinweis zusammen mit der Aushändigung eines Schecks (§ 16 Abs.3 Nr. 2-5 VOB/B)

28.08.2014


Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart (10 U 126/13) ist der Auftragnehmer mit einer Werklohnnachforderung ausgeschlossen, wenn er den mittels Perforation an ein Schreiben des Auftraggebers gehefteten Scheck einlöst, ohne den Vorbehalt zu erklären, wenn in diesem Schreiben die gem. § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B notwendigen Hinweise über die Rechtswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Zahlung enthalten war.

Hinweise für die Praxis:

Dieses Urteil ist nicht unumstritten. Denn nach Auffassung anderer Oberlandesgerichte und Kommentare ( z.B. Ingenstau/Korbion, 18. Aufl., §16 Abs. 3 VOb/B RNr 104) tritt die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme nur ein, wenn der Auftraggeber darauf in einem von der Bezahlung getrennten Schreiben hinweist!

Aber: Ist die VOB/B nicht als Ganzes ohne jegliche Einschränkung vereinbart, verstösst die Regelung in § 16 Abs.3 Nr. 2 VOB/B gegen §§ 307Abs. 2, 310 BGB, ist damit unwirksam mit der Folge, dass der Auftragnehmer seinen Nachforderunganspruch behält.

 

Weitere Meldungen