Aktuelles

Bauvertrag- wirksame Vertragsstrafenregelung

16.09.2016


Die Beklagte kann daher wegen Überschreitung der Gesamtfertigstellungsfrist eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Bruttoauftragssumme je Kalendertag verlangen, wenn sich der Kläger in Verzug befand.

Die Berechnung der Vertragsstrafe nach Kalendertagen ist unschädlich….. Der vereinbarte Tagessatz entspricht umgerechnet auf fünf Arbeitstage pro Woche 0,28 % je Arbeitstag. Dies liegt bei der Höhenbegrenzung auf 10 % der Bruttovergütungssumme in dem vom Senat für unbedenklich gehaltenen Vertragsstrafenrahmen

Weitere Meldungen