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Kündigung Mietvertrag

13.03.2019


Zahlt der Mieter die vereinbarte Miete nicht oder nicht rechtzeitig, so kann der Mietvertrag fristlos und vorsorglich auch ordentlich mit gesetzlicher Frist gekündigt werden, wie das jetzt der BGH in 2 Urteilen vom September 2018 festgestellt hat.

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