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Kündigung Mietvertrag
13.03.2019 miet-wohneigentumsrechtZahlt der Mieter die vereinbarte Miete nicht oder nicht rechtzeitig, so kann der Mietvertrag fristlos und vorsorglich auch ordentlich mit gesetzlicher Frist gekündigt werden, wie das jetzt der BGH in 2 Urteilen vom September 2018 festgestellt hat.