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Beheizbarkeit der Wohnung - was kann der Mieter verlangen/muss der Vermieter beachten

13.03.2019


Von Oktober bis April hat der Mieter Anspruch auf eine Mindesttemperartur von 20°C in der Zeit von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit sind 16°C ausreichend, sodass der Vemieter berechtigt ist, die Heizung für diese Zeit herunter zu regeln. Von Mai bis September kann der Vermieter die Heizung auch ausschalten. Werden länger als 3 Tage die 20°C in der Wohnung nicht erreicht, muss der Vermieter die Heizung wieder einschalten.

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