Bau- und Architektenrecht
Als langjähriger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bin ich tätig für private und öffentliche Bauherren, Unternehmer des Hoch- und Tiefbaus und Architekten
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bei der Vertragsgestaltung (VOB/B – und BGB-Werkverträge, GU- und Subunternehmerverträge, HOAI/ Architektenverträge
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baubegleitend während der Durchführungsphase des Bauprojekts einschließlich Beweissicherungsmaßnahmen
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bis zur Abnahme und Durchsetzung von Restwerklohnansprüchen des Unternehmers bzw. Mängelansprüchen des Bauherrn
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als von der Haftpflichtversicherung beauftragter Vertreter des Architekten im Rahmen der Abwehr von Schadensersatzansprüchen