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Zusatzleistung ohne Vergütung?

28.03.2014


Vorsicht Falle:

Bei einem VOB/B-Bauvorhaben ist ein zusätzlicher Wetterschutz erforderlich.

Der Auftragnehmer unterbreitet per E-Mail ein Angebot, das der Auftraggeber 4 Tage später dahingehend beantwortet, dass er der angebotenen technischen Ausführung zustimmt, jedoch die Zahlung für diese Zusatzleistung ablehnt.

Der Auftragnehmer nimmt das zur Kenntnis und führt - um seinen Fertigstellungstermin nicht zu gefährden - den Wetterschutz aus, ohne nochmals auf die Zahlungsablehnung durch den Auftraggeber zu reagieren.

Das war sein Fehler!

Denn die Klage des Auftragnehmers auf die angebotene Zusatzvergütung hat das OLG München (9 U 747/13) mit der Begründung abgeschmettert, die Parteien hätten sich darüber geeinigt, dass der Wetterschutz kostenfrei sei!

Wie das?

Hier zeigt sich die hohe Kunst der Juristerei: Das Angebot des Auftragnehmers auf die Zusatzvergütung hat der Auftraggeber ausdrücklich abgelehnt; diese Ablehnung ist aber gleichzeitig das Angebot des Auftraggebers an den Auftragnehmer, die Zusatzleistung ohne zusätzliche Vergütung auszuführen. Dieses Angebot hat der Auftragnehmer stillschweigend (konkludent, wie die Juristen sagen) angenommen, indem er die Arbeiten "kommentarlos" ausgeführt hat!

Also: ​Um dieses "Geschenk" für den Auftraggeber zu vermeiden, hätte der Auftragnehmer einfach erklären müssen, dass er zur Vermeidung von Verzögerungsschäden die Zusatzleistung zwar ausführt, aber auf deren Bezahlung besteht!

 

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